Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 267/08

Tenor

Die Zwischenverfügung vom 27. Juni 2008 wird aufgehoben, soweit den Beteiligten zu 1) und 2) aufgegeben worden ist, eine Zustimmung des Verwalters der Woh-nungseigentümergemeinschaft zur Veräußerung gemäß § 12 WEG nebst Nachweis der Verwalterbestellung einzureichen.


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