Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 24/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 21.11.2007 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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