Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 3/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag

in Höhe von 14.596,21 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

09.07.2007 zu zahlen.

Die Beklagte trägt nach einem Streitwert in Höhe von

14.596,21 € die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

10 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig

vollstreckbar.


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