Urteil vom Landgericht Dortmund - 13 O 123/08 Kart.

Tenor

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Verfügungskläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Verfügungsbeklagten abzuwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht zuvor der Verfügungskläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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