Urteil vom Landgericht Dortmund - 21 O 226/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwen-den, wenn nicht die Gegenseite zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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