Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 148/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 11.3.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.704,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 508,00 € seit dem 26.8.2006,

aus 444,35 € seit dem 6.11.2006 und aus 752,18 € seit dem 9.12.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 28% und die Beklagte 72 %. Von den Kosten der zweiten Instanz tragen die Klägerin 12 % und die Beklagte 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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