Beschluss vom Landgericht Dortmund - 4 OH 9/08

Tenor

Der Antrag der Antragsteller auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.


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