Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 103/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.564,59 € (i. W.: fün-fundzwanzigtausendfünfhundertvierundsechzig 59/100 Euro) nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.04.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 25.564,59 € der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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