Urteil vom Landgericht Dortmund - 22 O 194/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 22.670,02 € der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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