Urteil vom Landgericht Dortmund - 7 O 13/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 71.097,92 € (i. W.: ei-nundsiebzigtausendsiebenundneunzig 92/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 17.774,48 € seit dem 01.03.2008, aus einem weiteren Betrag von 17.774,48 € seit dem 01.04.2008, aus einem weiteren Betrag von 17.774,48 € seit dem 01.05.2008 und aus einem weiteren Betrag von 17.774,48 € seit dem 01.06.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird bis zum 19.05.2008 auf 35.548,96 €, ab dann auf 53.323,44 € und ab dem 02.09.2008 auf 71.097,92 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.