Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 422/08

Tenor

Die Klage wird hinsichtlich des Beklagten zu 1) als unbegründet, hinsichtlich des Beklagten zu 2) als unzulässig abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages für die Beklagten jeweils vollstreckbar.


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