Urteil vom Landgericht Dortmund - 8 O 588/03

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagten wie Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der der Klägerin infolge der von den Beklagten unzutreffend erstellten und der Klägerin übersandten Jahresabschlüpsse zum 31.12.2000 und 31.12.2001 betreffend die Fa. G in E entstanden ist und noch entstehen wird.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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