Urteil vom Landgericht Dortmund - 19 O 8/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin nach einem Streitwert von

15.000,00 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.


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