Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 S 41/08

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 15.09.2008 wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 4.350,00 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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