Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 24/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt, an den Beklagten 8.070,00 € (in Worten: achttausendsiebzig Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.10.2007 zu zahlen.

Die Kläger werden weiterhin verurteilt, als Gesamtschuldner an den Beklagten außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.005,40 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz seit dem 07.05.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Dieses Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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