Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 S 2/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 737,31 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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