Urteil vom Landgericht Dortmund - 8 O 497/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der sich daraus ergibt, dass die Beklagte dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in der Zeit

vom 01.07.2000 bis 30.06.2001 für die Arztgruppe der Radiologen im Regierungsbezirk E für die kreisfreie Stadt C unzutreffende Angaben über den Anzahl der in diesem Planungsbereich niedergelassenen Radiologen gemacht hat.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.