Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 583/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.065,99 € (in Worten: fünfzehntausendfünfundsechzig 99/200 Euro) nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2008 zu zahlen sowie weitere vorgerichtliche Kosten in Höhe von 755,80 €.

Dem Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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