Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 201/99

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 16.04.2009 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € den Antragstellern auferlegt.


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