Beschluss vom Landgericht Dortmund - 2 S 36/09

Tenor

schlägt das Gericht den Parteien den Abschluss nachstehenden Vergleichs vor, den sie durch Erklärung gegenüber dem Gericht binnen 4 Wochen annehmen können, damit nach § 278 VI ZPO verfahren werden kann:

1. Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag von 437,13 €.

2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander

aufgehoben.


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