Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 504/09

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller vom 19.08.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 31.07.2009 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € den Antragstellern auferlegt.


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