Beschluss vom Landgericht Dortmund - 15 T 124/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Angenommenen vom 16.04.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 26.03.2008 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € dem Angenommenen auferlegt.


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