Beschluss vom Landgericht Dortmund - 15 T 56/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Annehmenden vom 25.02.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 06.02.2008 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € den Annehmenden auferlegt.


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