Urteil vom Landgericht Dortmund - 22 O 50/08

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 22.04.2009 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin nach einem Streitwert in Höhe von 64.791,21 € auferlegt.

Die Fortsetzung der Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil und die Vollstreckung aus diesem Urteil dürfen nur gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages erfolgen.


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