Urteil vom Landgericht Dortmund - 12 O 191/09

Tenor

Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, Zug um Zug gegen Abgabe eines

Angebots des Klägers gegenüber der Beklagten zu 1.) auf Übertragung der vom Kläger gezeichneten Beteiligung an der G im Nennwert 100.000,00 € (Kommanditisten-Nr. ######) sowie Abtretung aller Rechte aus dieser Beteiligung an die Beklagte zu 1.)

 

an den Kläger 57.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % für die Zeit vom 14.12.2004 bis zum 29.12.2008 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2008 zu zahlen,

 

und

 

ihn von allen Verbindlichkeiten bzgl. des vom Kläger bei der I-Bank aufgenommenen Darlehns zu Darlehns-Kontonummern ######### und ######### über einen Nennbetrag in Höhe von 45.500,00 € zu einem Nettozinssatz von 7,475 % bei einer Laufzeit bis zum 30.11.2014 freizustellen.

 

Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1.) verpflichtet ist, den Kläger Zug um Zug gegen Übertragung der vom Kläger gezeichneten Beteiligung an der G im Nennwert von 100.000,00 € (Kommanditisten-Nr. ######) von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus der vom Kläger gezeichneten Beteiligung der G im Nennwert von 100.000,00 € (Kommanditisten-Nr. ######) resultieren.

 

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) sowie der Hälfte seiner eigenen. Er trägt weiter die Hälfte der Gerichtskosten.

 

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zu 1.) zu Last.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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