Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 235/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 5.141,56 € (i. W.: fünftausendeinhunderteinundvierzig 56/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird auch die Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 4/5 der Kläger und 1/5 die Beklagte nach einem Streitwert von 14.731,46 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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