Beschluss vom Landgericht Dortmund - 2 T 5/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der

Beschluss des Amtsgerichts Dortmund v. 1.1.2.2009 abgeändert:

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt

und ihr zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung

ihrer Interessen in erster Instanz Rechtsanwalt X

aus E beigeordnet.


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