Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 245/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an die T Bank, BLZ ####### zum Konto ####### (C) 4.692,02 € (in Worten: viertausendsechshundertzweiundneunzig 02/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2009 sowie weitere 489,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 09.05.2009 an den Kläger zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 1/10 der Kläger und 9/10 die Beklagte nach einem Streitwert von 5.192,02 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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