Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 53/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.346,52 € (in Worten: dreitausenddreihundertsechsundvierzig 52/100 Euro) nebst 8 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.05.2008 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 63 % die Beklagte und 37 % die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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