Urteil vom Landgericht Dortmund - 8 O 176/09

Tenor

Das Teil-Versäumnisurteil der Kammer vom 23.10.2009 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Auch die Zwangsvollstreckung aus dem Teil-Versäumnisurteil vom 23.10.2009 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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