Beschluss vom Landgericht Dortmund - 4 O 88/08

Tenor

sind auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Dortmund vom 06.01.2010 von dem Kläger 1.171,16 Euro - eintausendeinhunderteinundsiebzig Euro und sechzehn Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 19.02.2010 an den Beklagten zu erstatten.

Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist beigefügt bzw. bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.


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