Urteil vom Landgericht Dortmund - 11 S 311/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.10.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.572,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten werden der Beklagten auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.