Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 382/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5 Prozentpunkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 13.790,00 € für die Zeit vom 24.07.2009 bis zum 10.05.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 899,40 € (vorgerichtliche Anwaltskosten) zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 71 % der Kläger und 29 % die Beklagte.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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