Urteil vom Landgericht Dortmund - 11 S 133/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Unna (Az.: 14 C 182/09) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 749,70 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2009 zu zahlen und die Klägerin von den außergerichtlichen anwaltlichen Kosten der Rechtsanwaltskanzlei C, T-Straße # in ##### E in Höhe von 507,50 € aus der dortigen Rechtssache E B.V. ./. T II, 665/09, freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.