Urteil vom Landgericht Dortmund - 1 O 251/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner mit der E2 50.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 22.05.2006 bis zum 10.09.2009 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung aller mit der Beitrittserklärung vom 22.05.2006 erworbenen Rechte und Ansprüche aus der Beteiligung als Gesellschafter an der E

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der angebotenen Gegenleistung in Verzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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