Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 141/10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.161,03 € (in Worten: siebzehntausendeinhunderteinundsechzig 03/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 17.161,03 € der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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