Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 139/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, mit Ausnahme der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten; diese trägt die Nebenintervenientin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägern kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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