Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 448/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie gegen die Beklagte zu 2. gerichtet ist.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2..

Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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