Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 275/10

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Betriebs-Haftpflicht-Versicherungsvertrages bedingungsgemäßen Rechtsschutz zu gewähren für die außergerichtliche und gerichtliche Geldmachung der im Wege der Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen aus einem Schadensereignis vom 20. Mai 2009 der Firma I, A-straße ##, ##### C zurückbehaltenen Zahlungsbeträge in Höhe von 13.428,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 807,80 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über den Basiszinssatz seit dem 23.07.2010 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 1/5 die Klägerin und 4/5 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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