Beschluss vom Landgericht Dortmund - 1 T 105/10

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 14.06.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 03.06.2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt.


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