Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 250/10

Tenor

Es wird festgestellt, dass der bei der Beklagten unterhaltene Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsschein-Nr. ###/### ### ### A #### fortbesteht und nicht durch den Rücktritt der Beklagten beendet wurde.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.312,29 € sowie weitere 461,60 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 27.08.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 1/5 der Kläger und 4/5 die Beklagte nach einem Streitwert von 16.662,37 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.