Urteil vom Landgericht Dortmund - 21 O 302/10

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 16.258,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15.805,22 € seit dem 14.08.2010 und aus 453,15 € seit dem 18.09.2010 abzüglich am 30.08.2010 gezahlter 9.201,30 € und am 19.10.2010 gezahlter weiterer 1.223,60 € und vorgerichtliche Kosten von 807,80 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 31 % und die Beklagten zu 69 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.