Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 151/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.000,00 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Wohnwagens X mit der Fahrgestellt-Nr.: ##########.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 11.000,00 € der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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