Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 432/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert

in Höhe von 38.025,00 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %

des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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