Beschluss vom Landgericht Dortmund - 9 T 323/10

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 16.04.2010 wird teilweise wie folgt abgeändert:

Die Vergütung des Beteiligten zu 1) für die Erstattung des Gutachtens vom 14.08.2009 wird auf 1.232,30 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen.


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