Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 S 36/10

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.06.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.613,59 € (in Worten: dreitausendsechshundertdreizehn 59/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.01.2009 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 4/5 die Beklagte und 1/5 der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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