Urteil vom Landgericht Dortmund - 5 O 200/11

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 134.973,33 € (i.W.: einhundertvierunddreißig-tausendneunhundertdreiundsiebzig 33/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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