Urteil vom Landgericht Dortmund - 5 O 200/11
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 134.973,33 € (i.W.: einhundertvierunddreißig-tausendneunhundertdreiundsiebzig 33/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
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