Urteil vom Landgericht Dortmund - 21 O 322/10

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Firma Taxi- und Mietwagenverleih X 3.510,50 € (i. W. dreitausendfünfhundertzehn 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 56 % und die Beklagten zu 44 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.


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