Beschluss vom Landgericht Dortmund - 36 Qs 46/11

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 08.09.2011 aufgehoben.

In Ergänzung der mit der Auszahlungsanordnung des LKA NRW vom 11.11.2010 (TV Nummer 03037261, Belegnummer M1: 23037177) bereits ausgezahlten Gebühren in Höhe von 175,- € ist die Firma F für die vom Amtsgericht Dortmund mit Beschluss vom 02.09.2010 angeordnete Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in Höhe von weiteren 125,- € zu entschädigen.

Der Entschädigungsbeitrag wird damit insgesamt auf 200,- € festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Beschwerdeführerin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


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