Urteil vom Landgericht Dortmund - 13 O (Kart) 74/09

Tenor

Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin 232.141,16 € (in Worten zweihundertzweiunddreißigtausendeinhunderteinundvierzig 16/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 08.01.2009 zu zahlen. Hinsichtlich des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1. mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der ehemaligen Beklagten zu 2..

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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